Spezialisiertes Zahnärzte Team
im Facharzt-Zentrum in Neu-Isenburg

Sie suchen einen Zahnarzt in Neu-Isenburg?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
Sanfte und hochmoderne Behandlungsmethoden: Das macht koschdon & zähne aus. Damit Sie uns schnell und unkompliziert kontaktieren können, haben wir Ihnen im Folgenden alle unsere Kontaktdaten zusammengefasst. im Anschluß finden Sie auch noch nützliche Informationen zu Themen wie Neu- und Angstpatienten, Krankenversicherungen und Ratenzahlung.
Kontaktdaten
Telefon: 06102 / 38487
Fax: 06102 / 32 6303
E-Mail: info@koschdon.de
Adresse
Robert-Koch Straße 5
Im Facharzt-Zentrum
63263 Neu-Isenburg
Öffnungszeiten
Mo. bis Do. von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Fr. von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Sa. nach Vereinbarung
Bitte klicken Sie auf eine Überschrift, um mehr zu diesem Thema zu erfahren. Ein weiterer Klick auf die Überschrift schließt die Infobox.
⊕ Neupatienten
Sie möchten gerne Patient bei koschdon & zähne werden?
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Jeder kann Patient bei uns werden – ob nur zur regelmäßigen Untersuchung und Zahnreinigung oder um eine bestehende zahnärztliche Problematik behandeln zu lassen.
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich telefonisch mit unserem Empfang in Verbindung setzen. So wird direkt ein Termin gefunden, der exakt Ihrem Anliegen entspricht und ausreichend Zeit für ein ausführliches, erstes Gespräch bietet.
Bitte vereinbaren Sie auch einen Termin, falls Sie Schmerzen haben. Da in unserer Praxis auch operiert wird, möchten wir vermeiden, dass Sie in solchen Momenten mit zuviel Wartezeit rechnen müssen.
Falls vorhanden und möglich, würden wir uns freuen, wenn Sie folgende Dokumente mitbringen könnten:
- Unterlagen über bisherige Behandlungen
- Ihren Allergiepass
- Ihr Röntgennachweisheft
- Ihren Implantatpass
⊕ Angstpatienten
Angst und Narkose
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dem Zahnarztbesuch mit Einfühlungsvermögen und Komfort zu einer angenehmen Sache zu machen. Neben einer schmerzfreien Behandlung achten wir deshalb besonders auf Patienten, die durch Vorerlebnisse Angst vor der Zahnbehandlung haben.
Für besonders nervöse Patienten steht uns der erfahrene Anästhesist Dr. Grohs zur Seite. Möglich sind die Behandlungen in Dämmerschlaf und Vollnarkose. Regelmäßig genießen unsere Patienten den Komfort, zu schlafen, während ihre Zähne behandelt werden. Ein getrennter Wartebereich mit bequemem Sofa steht zur Entspannung vor und nach dem Eingriff zur Verfügung.
⊕ Privat Versicherte

Zahnmedizin, Kieferorthopädie und Oralchirurgie ohne Kompromisse
Bei koschdon & zähne arbeiten Zahnärzte und Fachzahnärzte im Team, um Ihnen Zahnmedizin, Kieferorthopädie und Oralchirurgie State of the Art anbieten zu können. Wir legen Wert auf eine aufmerksame, persönliche Betreuung und Komfort für unsere Patienten. Unsere großzügigen Öffnungszeiten machen es möglich, Ihnen auch Termine in den Abendstunden zur Verfügung zu stellen. Auch deshalb hat koschdon & zähne seit vielen Jahren einen hohen Anteil zufriedener, privat versicherter Patienten.
Korrekte Abrechnung
Private Versicherungen übernehmen üblicherweise mehr Behandlungsarten als gesetzliche Versicherungen. Dies gibt dem privat versicherten Patienten das gute Gefühl, eine erstklassige Behandlung zu erhalten, die sich ganz kompromisslos an seiner Zahngesundheit orientieren kann.
Um Ihre spätere Kommunikation mit Ihrer Versicherungsgesellschaft angenehm zu gestalten, rechnen wir in der Regel nicht höher als zum 3,5fachen Steigerungssatz ab. Falls der 2,3fache Steigerungssatz überschritten wird, ist dies durch den Behandlungsverlauf begründet und wird auch auf Ihrer Rechnung nachvollziehbar dargestellt. Unsere Behandlungsrechnungen bleiben so für Sie als Patienten einschätzbar, und, immer in Abhängigkeit von Ihrem persönlichen Vertrag, in der Regel im Erstattungsrahmen der privaten Versicherung.
Falls bei speziellen, aufwändigen oder besonders hochwertigen Behandlungsarten der 3,5fache Satz überschritten werden soll, werden Sie in jedem Fall vorher schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Fragen zur Erstattung Ihrer Versicherung
Private Krankenversicherungen und ihre unterschiedlichen Tarife gibt es in äußerst zahlreicher Ausführung. Ihre Leistung kann der Vielfalt entsprechend stark veriieren. Erfahrungsgemäß weiß der Patient bei einer möglichen Leistungskürzung der Versicherung nicht immer, wie diese entsteht. Wir bieten Ihnen hiermit höflichst an, sich bei Erstattungsfragen immer einen Termin mit unserem Sekretariat geben zu lassen. So können wir gemeinsam klären, wie man in einem solchen Fall die für Sie beste Lösung finden kann.
In seltenen Fällen kommen in Anschreiben, die private Versicherungen an ihre Versicherten versenden, die Begriffe “nicht erstattungsfähig" oder “nicht berechnungsfähig" vor. Hier möchten wir Sie aufklären: Die Erstattungsfähigkeit ist zwischen der Versicherung und dem Versicherten immer individuell vertraglich festgelegt. Sie ist deshalb nicht immer deckungsgleich mit einer korrekten Berechnungsfähigkeit des Zahnarztes.
Wir garantieren Ihnen
Die Abrechnung der bei koschdon & zähne durchgeführten Behandlungen richtet sich immer nach den geltenden fachlichen und rechtlichen Gegebenheiten.
Wir sind hierbei aus Verantwortung unseren Patienten gegenüber nicht bereit, Abstriche in der Behandlungsqualität oder der Hygienesorgfalt zu machen, um den Erstattungsmodalitäten diverser Versicherungen entgegenzukommen. Diese können so ausgelegt sein, dass auch bei korrekter Abrechnung vom Patienten ein Eigenanteil selbst zu tragen ist.
Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Behandlungskosten in Ihrem speziellen Versicherungsvertrag abgedeckt sind, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Versicherung zu informieren und gegebenenfalls vor einer Behandlung einen schriftlichen Kostenvoranschlag einzureichen. Diesen stellen wir Ihnen selbstverständlich gerne auf Anfrage zusammen.
Damit schaffen wir Vertrauen und eine faire Kommunikation.
⊕ Gesetzlich Versicherte
Optimale Behandlung auch für gesetzlich Versicherte
Sie können sich darauf verlassen: Unser Behandlungskonzept basiert auf den neuesten Erkenntnissen der Forschung und dem Stand der Technik. Alle unsere Patienten werden mit der gleichen Sorgfalt untersucht und behandelt – ob gesetzlich oder privat versichert. Selbstverständlich werden alle Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, auch über diese abgerechnet.
Da das Leistungsspektrum gerade bei zahnmedizinischen Behandlungen in den letzten Jahrzehnten bedeutend gekürzt wurde, ist der gesetzlich versicherte Patient häufig mit der Frage konfrontiert: Was bezahlt meine Kasse und welcher Eigenanteil kommt auf mich zu? Bei koschdon & zähne erhalten Sie als Patient immer VOR einer Behandlung einen transparenten und verbindlichen Überblick über mögliche Eigenanteile. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne einen schriftlichen Kostenvoranschlag zur Verfügung, den Sie zum Beispiel bei einer Zusatzversicherung einreichen können. Auch gibt es bei uns die Möglichkeit einer unkomplizierten Ratenzahlung.
So behalten Sie immer den Überblick über den Wert Ihrer Zahnbehandlung und können sich ganz entspannt auf das freuen, weshalb Sie zu uns kommen: Ein gesundes, funktional einwandfreies und attraktives Lächeln.
Was ist ein Heil- und Kostenplan der gesetzlichen Krankenversicherung?
Der Heil- und Kostenplan (kurz: HKP) ist ein Antragsformular, das vom Zahnarzt ausgefüllt werden muss, wenn eine Zahnersatz-Behandlung geplant ist. Der Heil- und Kostenplan muss vor Beginn der zahnärztlichen Behandlung bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht und von dieser genehmigt werden. Dieser Schritt betrifft nur Behandlungen von gesetzlich-versicherten Patienten. Auf dem Heil- und Kostenplan wird vermerkt, welche Behandlung durchgeführt werden soll. Auch wird ein eventueller Bonus des Patienten eingetragen.
Wichtig: Nach Genehmigung durch die Krankenkasse muss die Behandlung innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
Was zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen?
Sobald der Heil- und Kostenplan von der zuständigen Krankenkasse genehmigt wurde, darf mit der Zahnersatz-Behandlung begonnen werden. Die Krankenkasse bezuschusst die Behandlung dann mit einem sogenannten Fetszuschuss. Der Festzuschuss ist so bemessen, dass ca. 50 % einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung bezahlt werden. Mehr als das absolut Notwendige wird nicht bezahlt. Die restlichen 50% der Kosten sind regulär vom Patienten selbst zu bezahlen. Wird eine Versorgung gewünscht, die über das Maß “ausreichend" hinausgeht, sondern die “gut" oder “sehr gut" sein soll, sind auch diese Kosten vom Patienten selbst zu tragen. So wird beispielsweise das Setzen eines Implantates von den gesetzlichen Krankenkassen in fast keinem Fall bezuschusst. Es handelt sich dabei um eine 100%ige Privatleistung. Der Zahnersatz, mit der das Implantat dann versorgt wird, kann jedoch in den meisten Fällen von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden.
Hinweise zu Ihrem Bonusheft:
- Das Bonusheft ist kostenlos bei jedem Zahnarzt erhältlich.
- Den Bonus erhält man nur, wenn die jährlichen Einträge (Stempel) im Bonusheft keine Lücke aufweisen.
- Die Einträge können auch nachträglich erfolgen, wenn der Zahnarzt nachweisen kann, dass der Patient zu diesem Zeitpunkt eine Kontrolluntersuchung hat vornehmen lassen.
- Die Einträge können auch von unterschiedlichen Zahnärzten vorgenommen werden.
- Geht das Bonusheft verloren, muss der Zahnarzt ein neues Heft mit den entsprechenden Nachweisen ausfüllen. Allerdings kann jeder Zahnarzt nur die bei ihm erfolgten Untersuchungen in das Bonusheft eintragen.
- Achten Sie darauf, dass Sie das Bonusheft immer wieder zurückbekommen, wenn Sie es beispielsweise bei Krankenkassen eingereicht haben.
- Werfen Sie alte Bonushefte niemals weg.
- Wenn Sie bisher kein Bonusheft hatten, legen Sie sich schnellstmöglich eins zu. Versuchen Sie frühere Kontrolluntersuchungen vom damaligen Zahnarzt nachtragen zu lassen.
⊕ Überwiesene Patienten
Willkommen bei koschdon & zähne
Falls Sie von einem kooperierenden Kollegen an unsere Praxis überwiesen wurden, möchten wir Sie herzlich bei uns begrüßen.
Um den Ablauf der Behandlung zu erleichtern, möchten wir Sie bitten, zuerst mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (auch Roentgenbildern und Berichten) einen kurzen Gesprächstermin in unserer Praxis zu vereinbaren. Gerne können Sie auch schon einen ausgefüllten Anamnesebogen mitbringen. So kann sich unser Zahnärzteteam ein Bild von der medizinischen Indikation machen und den empfohlenen Eingriff planen. Nach abgeschlossener Behandlung möchten wir Sie bitten, sich exakt an unsere Anweisungen zu halten und Ihren Hauszahnarzt wieder aufzusuchen. Er wird bei Bedarf Kontakt mit uns aufnehmen und von uns über Ihren Eingriff und die Weiterbehandlung informiert werden.
⊕ Ratenzahlung
Eine zahnmedizinische Versorgung, die dauerhaft hält!
Moderne Zahnheilkunde gibt es heutzutage leider nicht zum Nulltarif. Für den Patienten steht der langfristige Erhalt der Zähne jedoch in der Regel im Vordergrund. Dies ist auf die Dauer gesehen häufig auch die günstigere Lösung, denn eine solide und qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung ist meist haltbarer und eine Investition in die Gesundheit des ganzen Körpers. Unsere Patienten erfreuen sich so zudem über eine verbesserte Lebensqualität.
Wir bieten eine Ratenzahlung an
Falls Sie bei Eigenanteilen und Privatleistungen eine Ratenzahlung wünschen, können wir Ihnen diese über unser Rechenzentrum sehr gerne anbieten lassen.
So bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer günstigen und unkomplizierten Finanzierung. Hierbei sind individuelle Laufzeiten und somit die gewünschte Ratenanzahl selbstverständlich. So ist zum Beispiel eine 6-monatige Laufzeit (bei monatlicher Mindesthöhe von 50,- €) komplett kostenfrei für Sie. Es müssen weder Zinsen noch Bearbeitungsgebühr bezahlt werden.
⊕ Versicherungswahl
Ist eine Zusatzversicherung nötig
Häufig werden wir gefragt, welche Krankenversicherung wir empfehlen können.
In der Regel liegt die Antwort auf der Hand: Privater Versicherungsschutz ist meist weit umfassender als der von gesetzlichen Versicherungen. Jedoch: Nicht jeder Mensch hat die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Für die Versorgungslücke von gesetzlich versicherten Patienten existieren sogenannte Private Zusatzversicherungen. Die Qualität ihrer Versorgung jedoch sollten Sie sich von einem Fachmann erklären lassen, der sich auch mit den jeweiligen Aufnahmekriterien und Erstattungsvorlieben der Versicherungen auskennt. Nicht jede Versicherung nimmt jeden Patienten auf. Und nicht jedes vermeintlich günstige Angebot leistet gut. Eine Versicherung, die im Monat unter 10 € kostet, wird kaum einen umfassenden Schutz bieten können.
Falls Sie Hilfe benötigen sollten: Unser Patient Denis Saalmüller ist Versicherungskaufmann und hat sich auf den Bereich Privater Krankenversicherungen spezialisiert. Er hat uns angeboten, bei Fragen und Erstattungsproblemen ein offenes Ohr auch für andere Patienten zu haben. Gern empfiehlt und vermittelt er Ihnen eine passende und auf Sie zugeschneiderte Versicherungslösung oder Private Zusatzversicherung.
Bei Bedarf erreichen Sie Herrn Saalmüller in seinem Büro unter 06102 2496849.
COPYRIGHT 2023 KOSCHDON & ZÄHNE
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IMPRESSUM UND RECHTLICHES
DATENSCHUTZ
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 19 Uhr
Freitag: 8 bis 17 Uhr
Samstags nach Vereinbarung
KONTAKTDATEN:
Telefon: 06102 38 487
Email: info@koschdon.de
Zahnarztpraxis im Facharzt-Zentrum
Robert-Koch Straße 5, 63263 Neu-Isenburg